Rechtsprechung / § 273 AO 1977
Entscheidungen zu § 273 AO 1977
7 Entscheidungen · Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen
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BFH, 13.12.2007 – VI R 75/04
Urteil
Leitsatz Lässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht ermitteln, weil die fiktiven getrennten Veranlagungen bei keinem der Gesamtschuldne…
- FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 – 4 K 4055/17 Gerichtsbescheid
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BFH, 18.07.2000 – VII R 32/99, VII R 33/99
Urteil
Leitsatz Festgesetzte Einkommensteuer wird nur in dem Umfang fällig, in dem in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung ausgewiesen wird. EStG § 25 Abs. 3 Satz 2, § 36 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4; AO 1977 §§ 118, 130, 220, …
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BGH, 31.05.2006 – XII ZR 111/03
Urteil
Leitsatz BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; AO § 270 Die Aufteilung einer nach der Trennung fällig gewordenen Steuerschuld und der sich hieraus ergebenden Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten hat im Innenv…
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BFH, 30.11.1994 – XI R 19/94
Urteil
Leitsatz Rückständige Säumniszuschläge sind auch dann nach Maßgabe der §§ 268 ff. AO 1977 aufzuteilen, wenn die ihnen zugrundeliegende Steuer nicht mehr rückständig ist.
- FG Hamburg, 20.12.2014 – 3 KO 242/14 Beschluss
- OLG Köln, 19.03.2010 – 4 U 29/09 Beschluss