Rechtsprechung / Art 75 AEUV

Entscheidungen zu Art 75 AEUV

13 Entscheidungen · (ex-Artikel 60 EGV)

  1. EuGH, 19.07.2012 – C-130/10 Urteil
  2. EuGH, 31.01.2012 – C-130/10 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, — die Klage abzuweisen; — dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

  3. EuG, 06.09.2013 – T-35/10,T-7/11 Urteil
  4. EuGH, 01.03.2016 – C-440/14 Urteil
  5. EuG, 04.02.2014 – T-174/12,T-80/13 Urteil
  6. EuG, 10.11.2021 – T-602/15 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission, der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die Mission Eulex Kosovo tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die dem Kläge…

  7. EuGH, 21.01.2016 – C-48/15 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem empfehle ich dem Gerichtshof, die von der Cour d’appel de Bruxelles (Berufungsgericht Brüssel) gestellten Fragen wie folgt zu beantworten: Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die…

  8. EuGH, 03.09.2015 – C-440/14 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: — die Klage abzuweisen; — der NIOC die Kosten aufzuerlegen; — festzustellen, dass die Kommission ihre eigenen Kosten trägt.

  9. EuG, 22.04.2015 – T-190/12 Urteil
  10. EuG, 17.12.2014 – T-400/10 Urteil
  11. EuG, 16.10.2014 – T-208/11,T-508/11 Urteil
  12. EuGH, 17.07.2014 – C-81/13 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: Die Klage wird abgewiesen. Irland und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten. Im Übrigen trägt das …

  13. EuGH, 21.03.2013 – C-431/11 Schlussanträge der Generalanwältin

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: Die Klage wird abgewiesen. Irland und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten. Im Übrigen trägt das …