Rechtsprechung / EuGH / Zweite erweiterte Kammer / 2007

EuGH Beschluss vom 04.10.2007 – C-320/05

Zweite erweiterte Kammer · ECLI:EU:C:2007:573

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Fred Olsen, S.A. trägt die Kosten. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 15. Juni 2005, Olsen/Kommission (T‑17/02), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2001 über die staatliche Beihilfe NN 48/2001 − Spanien − Beihilfen für die Reederei Trasmediterránea (ABl. 2002, C 96, S. 4) abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Fred Olsen, S.A. trägt die Kosten.

3 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.