Rechtsprechung / EuGH / Zweite erweiterte Kammer / 2007
EuGH Beschluss vom 04.10.2007 – C-320/05
Zweite erweiterte Kammer · ECLI:EU:C:2007:573
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Fred Olsen, S.A. trägt die Kosten. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 15. Juni 2005, Olsen/Kommission (T‑17/02), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2001 über die staatliche Beihilfe NN 48/2001 − Spanien − Beihilfen für die Reederei Trasmediterránea (ABl. 2002, C 96, S. 4) abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Fred Olsen, S.A. trägt die Kosten.
3 Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.