Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2007
EuGH Beschluss vom 18.09.2007 – C-191/07
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:527
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Sellier trägt seine eigenen Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 15. Januar 2007, Sellier/Kommission (T‑276/06), mit dem das Gericht die vom Rechtsmittelführer erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006, die Behandlung seiner Beschwerde darüber, dass die französische Regelung über von Notaren bei bestimmten Geldinstituten geführte Bareinlagen gemeinschaftsrechtswidrig sei, einzustellen, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Herr Sellier trägt seine eigenen Kosten.