Rechtsprechung / EuGH / 2007

EuGH Urteil vom 12.07.2007 – C-90/07

ECLI:EU:C:2007:429

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 47, S. 26) nachzukommen

Tenor§

Tenor§

1 Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2 Das Königreich Belgien trägt die Kosten.