Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2007
EuGH Beschluss vom 10.07.2007 – C-461/06
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:425
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. September 2006, AEPI/Kommission (T‑242/05) – Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung gegen die Hellenische Republik einzuleiten
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.