Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2007

EuGH Beschluss vom 10.07.2007 – C-461/06

Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:425

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Zitiert von 3 Entscheidungen

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. September 2006, AEPI/Kommission (T‑242/05) – Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung gegen die Hellenische Republik einzuleiten

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.