Rechtsprechung / EuGH / 2007
EuGH Urteil vom 05.07.2007 – C-327/05
ECLI:EU:C:2007:409
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte verstoßen, dass es unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie Bestimmungen erlassen und beibehalten hat, nach denen die Zwischenhändler in der Vertriebskette in gleicher Weise wie die Hersteller haften. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. L 210, S. 29) – Nationale Rechtsvorschriften, die vorsehen, dass der Zwischenhändler für ein fehlerhaftes Produkt in gleicher Weise wie der Hersteller haftet
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte verstoßen, dass es unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 dieser Richtlinie Bestimmungen erlassen und beibehalten hat, nach denen die Zwischenhändler in der Vertriebskette in gleicher Weise wie die Hersteller haften.
2 Das Königreich Dänemark trägt die Kosten.