Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2007
EuGH Beschluss vom 20.04.2007 – C-189/06
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2007:242
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Februar 2006, TEA‑CEGOS u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen T‑376/05 und T‑383/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 12. Oktober 2005 über die Ablehnung der Angebote der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen der Ausschreibung „EuropeAid/119860/C/SV/multi-Lot 7“ und jeder weiteren von der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung im Anschluss an die Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 getroffenen Entscheidung abgewiesen hat
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.