Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2007

EuGH Beschluss vom 20.04.2007 – C-189/06

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2007:242

EuroparechtEU / InternationalVolltext

Als PDF speichern

Leitsatz

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. Februar 2006, TEA‑CEGOS u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen T‑376/05 und T‑383/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 12. Oktober 2005 über die Ablehnung der Angebote der Rechtsmittelführerinnen im Rahmen der Ausschreibung „EuropeAid/119860/C/SV/multi-Lot 7“ und jeder weiteren von der Kommission im Rahmen dieser Ausschreibung im Anschluss an die Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 getroffenen Entscheidung abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die TEA-CEGOS SA und die Services techniques globaux (STG) SA tragen die Kosten.