Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2007
EuGH Beschluss vom 09.03.2007 – C-188/06
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2007:158
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Schneider Electric SA trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 31. Januar 2006, Schneider Electric SA/Kommission (T-48/03), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. Dezember 2002 über die Einleitung der Phase der eingehenden Prüfung des Zusammenschlusses von Schneider und Legrand (Sache COMP/M.2283 — Schneider/Legrand II) und der Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2002 über die Einstellung des Verfahrens zur Kontrolle dieses Vorhabens als unzulässig abgewiesen wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Schneider Electric SA trägt die Kosten.