Rechtsprechung / EuGH / Zweite Kammer / 2006
EuGH Beschluss vom 08.12.2006 – C-368/05
Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2006:771
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Polyelectrolyte Producers Group trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005, Polyelectrolyte Producers Group/Rat und Kommission (T‑376/04), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 59/2004 vom 26. April 2004 zur Änderung des Anhangs II des EWR-Abkommens (ABl. L 277, S. 30) insoweit, als Norwegen gestattet wird, für den Stoff Acrylamid strengere als die in der Gemeinschaft angewendeten spezifischen Konzentrationswerte vorzuschreiben, und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anlässlich der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses am 26. März 1999 abgegebenen gemeinsamen Erklärung zum EWR-Abkommen über die Überprüfungsklauseln im Bereich gefährlicher Stoffe (ABl. C 185, S. 6) sowie auf Ersatz des der Rechtsmittelführerin nach ihren Angaben infolge des Erlasses der angefochtenen Entscheidung entstandenen Schadens für unzulässig erklärt wurde
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Polyelectrolyte Producers Group trägt die Kosten.