Rechtsprechung / EuGH / Vierte Kammer / 2006
EuGH Beschluss vom 29.06.2006 – C-314/05
Vierte Kammer · ECLI:EU:C:2006:441
EuroparechtEU / InternationalVolltext
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Leitsatz
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Die Creative Technology Ltd trägt die Kosten.
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Mai 2005 in der Rechtssache T‑352/02 (Creative Technology/HABM), mit dem eine Klage des Anmelders der Gemeinschaftsmarke „PC WORKS“ für Waren der Klasse 9 auf Aufhebung der Entscheidung R 265/2001‑4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 4. September 2002 als unbegründet abgewiesen wurde; die Beschwerdekammer hatte die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung der Anmeldung auf Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarke „W WORK PRO“ für Waren der Klassen 9 zurückgewiesen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Creative Technology Ltd trägt die Kosten.