Rechtsprechung / EuGH, 20.02.1997 – C-107/95
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 20.02.1997 – C-107/95
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EuGH, 22.02.2005 – C-141/02
Urteil · Rn. 15
Leitsatz 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Klage der max.mobil Telekommunikation Service GmbH b…
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EuG, 28.05.2001 – T-53/01
Beschluss
Leitsatz 1. Das Recapitalia Consorzio Italiano delle Agenzie di Recapito Licenziatane del Ministero delle Communicazioni und die TNT Post Groep NV werden als Streithelfer in der Rechtssache T-53/01 R zur Unterstützung der Anträge…
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EuG, 08.07.1999 – T-266/97
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.
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EuG, 03.06.1999 – T-17/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Kommission hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, daß sie auf die von der Télévision française 1 SA am 10. März 1993 eingereichte Beschwerde betreffend die staatlichen Beihilfen keine…
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EuG, 30.04.2007 – T-387/04
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Beklagten. 3. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
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EuG, 30.01.2002 – T-54/99
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten.
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EuGH, 29.03.2001 – C-163/99
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 15.03.2004 – T-139/02
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 29.09.1997 – T-83/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 24.10.2019 – T-310/18
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die European Federation of Public Service Unions (EPSU) und Jan Goudriaan zum einen und die Europäische Kommission zum anderen tragen ihre eigenen Kosten. Gervasoni Madise da Silva Passos…
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EuG, 16.02.1998 – T-182/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 20.03.2001 – T-59/00
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
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EuG, 25.05.2005 – T-443/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission, der Telefónica, SA und der Sogecable, SA. 3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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EuG, 17.06.2003 – T-52/00
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission. 3. Die Autorità Portuale di Ancona trägt ihre eigenen Kosten.
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EuGH (GA), Schlussanträge vom 08.03.2001 – C-302/99
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Haupterwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die von der Französischen Republik und der Kommission eingelegten Rechtsmittel für unzulässig zu erklären; die Rechtsmittelführerinnen zur T…