Rechtsprechung / EuGH / Generalanwalt Giuseppe Tesauro / 1993
EuGH Schlussanträge des Generalanwalts vom 03.02.1993 – C-345/92
Generalanwalt Giuseppe Tesauro · ECLI:EU:C:1993:48
EuroparechtEU / InternationalVolltext
Ergebnis – Vorschlag an den Gerichtshof
Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Schlußanträge des Generalanwalts
Giuseppe Tesauro
vom 3. Februar 1993
Die Klage, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, betrifft die Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 17. September 1987 in der Rechtssache 412/85 durch die Bundesrepublik Deutschland.
Die deutsche Regierung bestreitet den ihr vorgeworfenen Verstoß nicht, sondern beschränkt sich auf den Hinweis, daß die für die vollständige Durchführung des genannten Urteils erforderlichen Gesetzesänderungen nunmehr feststünden und voraussichtlich in Kürze in Kraft träten.
Unter diesen Umständen schlage ich dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.