Rechtsprechung / EuGH, 28.01.1992 – C-300/90
Zitiert von 57 Entscheidungen
EuGH, Urteil vom 28.01.1992 – C-300/90
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EuGH, 31.03.2009 – C-269/07
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 124
Leitsatz Ich schlage dem Gerichtshof vor, 1. festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland durch Einführung und Beibehaltung der Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge in den §§ 79 bis 99 EStG gegen ihre Verpflichtungen…
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EuGH, 04.09.2008 – C-418/07
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 80
Leitsatz Aus den vorstehenden Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt auf die Vorlagefragen des Conseil d’État zu antworten: 1) Eine nationale Regelung wie die der französischen „steuerlichen Integration“ gemäß den Art…
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EuGH, 10.01.2008 – C-360/06
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 94
Leitsatz Demgemäß lautet mein Vorschlag für die Antwort des Gerichtshofs auf die Frage des Finanzgerichts Hamburg wie folgt: Die Art. 52 EWG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EWG-Vertrag (jetzt 48 EG) stehen steuerr…
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EuGH, 08.11.2007 – C-293/06
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 80
Leitsatz Nach alldem bin ich der Meinung, dass die Vorlagefragen des Finanzgerichts Hamburg wie folgt zu beantworten sind: 1. Es widerspricht Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG, wenn die Bundesrepublik Deutschland als Herkun…
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EuGH, 31.05.1995 – C-80/94
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 31
Leitsatz 69. Ich beantrage daher, wie folgt für Recht zu erkennen: Artikel 52 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er der Anwendung der Regelung eines Mitgliedstaats wie der in den Niederlanden für die steuerliche Altersrücklage …
- EuGH, 26.11.1992 – C-263/91 Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 32
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EuGH, 17.09.1991 – C-204/90
Schlussanträge des Generalanwalts · Rn. 1
Leitsatz In Anbetracht aller angestellten Erwägungen schlage ich Ihnen vor, in der Rechtssache C-204/90 für Recht zu erkennen: Die Artikel 48 und 59 EWG-Vertrag sind dahin auszulegen, daß sie steuerrechtlichen Vorschriften eines …
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