Rechtsprechung / EuGH / 1990

EuGH Urteil vom 27.06.1990 – C-18/89

ECLI:EU:C:1990:264

EuroparechtEU / InternationalVolltext

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Leitsatz

Artikel 5 a Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2742/75 des Rates vom 29 . Oktober 1975 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 1665/77 des Rates vom 20 . Juli 1977 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 2742/75 ist dahin gehend auszulegen, daß er es nicht untersagt, die Produktionserstattung für Erzeugnisse zu gewähren, die zur Herstellung von Isoglukose als nicht für den Markt bestimmtes Zwischenerzeugnis bei der Herstellung von Sorbit bestimmt sind .

Tenor§

Artikel 5 a Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2742/75 des Rates vom 29 . Oktober 1975 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 1665/77 des Rates vom 20 . Juli 1977 zur Änderung der Verordnung ( EWG ) Nr . 2742/75 ist dahin gehend auszulegen, daß er es nicht untersagt, die Produktionserstattung für Erzeugnisse zu gewähren, die zur Herstellung von Isoglukose als nicht für den Markt bestimmtes Zwischenerzeugnis bei der Herstellung von Sorbit bestimmt sind .