Rechtsprechung / EuG, 22.10.1996 – T-266/94

Zitiert von 61 Entscheidungen

EuG, Urteil vom 22.10.1996 – T-266/94

  1. EuGH, 12.12.2018 – T-683/15 Urteil
  2. EuG, 10.12.1997 – T-134/96 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.

  3. EuG, 01.07.2010 – T-335/08 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die BNP Paribas und die Banca Nazionale del Lavoro SpA (BNL) tragen die Kosten.

  4. EuGH, 13.12.2007 – C-413/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Bertelsmann AG und die Sony Corporation of America tragen jeweils ihre eigen…

  5. EuG, 27.11.2001 – T-222/00 Beschluss

    Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. 3. Der Streithilfeantrag der Bundesrepublik Deutschland ist erledigt.

  6. EuG, 07.07.1999 – T-89/96 Urteil

    Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.

  7. EuGH, 30.05.2013 – T-454/10,T-482/11 Urteil
  8. EuGH, 17.07.2008 – C-487/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aus den dargelegten Gründen schlage ich deshalb dem Gerichtshof vor, das angefochtene Urteil aufzuheben. Ferner halte ich es in Anbetracht der Tragweite der vorgeschlagenen Aufhebung für angebracht, dass der Gerichtshof …

  9. EuGH, 06.03.2008 – C-75/05 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland sowie Glunz AG und OSB Deutschland GmbH tragen …

  10. EuGH, 14.04.2005 – C-276/03 Schlussanträge des Generalanwalts

    Leitsatz Nach alledem bin ich der Ansicht, dass der Gerichtshof das Rechtsmittel zurückweisen und die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zur Entscheidung über die in dessen Urteil nicht behandelten Streitfragen zurückverwe…

  11. EuG, 30.10.1998 – T-290/94 (92) Beschluss

    Leitsatz Der Gesamtbetrag der der Procter & Gamble GmbH von der Fort James France zu erstattenden Kosten wird auf 1 500 000 BFR festgesetzt.

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