Rechtsprechung / EuG, 27.06.1995 – T-186/94
Zitiert von 15 Entscheidungen
EuG, Urteil vom 27.06.1995 – T-186/94
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EuG, 18.09.1996 – T-387/94
Urteil
Leitsatz 1. Der Antrag auf Feststellung des Vorliegens einer Vertragsverletzung wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Feststellung der Untätigkeit wird als unzulässig zurückgewiesen. 3. Die streitige Entscheidung …
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EuG, 14.05.1998 – T-348/94
Urteil
Leitsatz 1. Artikel 1 der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 — Karton) wird in bezug auf die Klägerin für nichtig erklärt, soweit ein vor Februar 198…
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EuGH, 18.03.1997 – C-282/95
Urteil
Leitsatz 1) Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 11.03.1999 – T-156/94
Urteil
Leitsatz Aus diesen Gründen hat DAS GERICHT (Zweite erweiterte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Die Höhe der in Artikel 4 der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artik…
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EuG, 21.01.1999 – T-185/96
Urteil
Leitsatz 1. In der Rechtssache T-185/96 wird die Klage abgewiesen. 2. In den Rechtssachen T-189/96 und T-190/96 wird der zweite Klageantrag als unzulässig zurückgewiesen. 3. Im übrigen werden die Klagen in den Rechtssachen T-189/…
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EuG, 17.02.1998 – T-105/96
Urteil
Leitsatz 1. Dem Antrag der Kommission auf Anhörung wird nicht stattgegeben.
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EuG, 03.06.1999 – T-17/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Kommission hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, daß sie auf die von der Télévision française 1 SA am 10. März 1993 eingereichte Beschwerde betreffend die staatlichen Beihilfen keine…
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EuG, 14.03.1996 – T-134/95
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 31.01.2006 – T-48/03
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
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EuG, 06.05.2019 – T-281/18
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die ABLV Bank AS trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB).
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EuG, 09.06.1997 – T-9/97
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 22.01.2020 – T-751/18
Beschluss
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Daimler AG trägt die Kosten.
- EuGH, 03.09.2015 – T-676/14 Beschluss
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EuG, 27.04.2005 – T-34/05
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuGH, 08.03.2001 – C-302/99
Schlussanträge des Generalanwalts
Leitsatz In Anbetracht der vorstehenden Haupterwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die von der Französischen Republik und der Kommission eingelegten Rechtsmittel für unzulässig zu erklären; die Rechtsmittelführerinnen zur T…