Rechtsprechung / EuG, 15.12.1992 – T-96/92
Zitiert von 13 Entscheidungen
EuG, Beschluss vom 15.12.1992 – T-96/92
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EuG, 28.10.1993 – T-83/92
Urteil
Leitsatz 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Die Klägerinnen haben als Gesamtschuldnerinnen die Kosten zu tragen.
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EuG, 11.02.1999 – T-86/96
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
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EuG, 07.11.1995 – T-168/95
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 27.11.1997 – T-290/94
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage wird abgewiesen.
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EuG, 28.05.2001 – T-53/01
Beschluss
Leitsatz 1. Das Recapitalia Consorzio Italiano delle Agenzie di Recapito Licenziatane del Ministero delle Communicazioni und die TNT Post Groep NV werden als Streithelfer in der Rechtssache T-53/01 R zur Unterstützung der Anträge…
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EuG, 15.06.2001 – T-339/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.Luxemburg, den 15. Juni 2001
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EuG, 02.12.1994 – T-322/94
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 15.03.1995 – T-6/95
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 17.01.2001 – T-342/00
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 13.05.1993 – T-24/93
Beschluss
Leitsatz 1) Die Firmen Grimaldi und Cobelfret werden in der Rechtssache T-24/93 R als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Antragsgegnerin zugelassen. 2) Dem Antrag der Antragstellerin auf vertrauliche Behandlung bestim…
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EuG, 02.04.1993 – T-12/93
Beschluss
Leitsatz 1) Sobald die Kommission über die entsprechenden Unterlagen verfügt, teilt sie dem Gericht mit, daß alle Bedingungen bezüglich der Veräußerung der Vermögenswerte, die in ihrer Entscheidung vom 22. Juli 1992 betreffend ei…
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EuG, 23.03.1993 – T-115/92
Beschluss
Leitsatz 1) Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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EuG, 02.10.1997 – T-213/97 R
Beschluss
Leitsatz 1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.