Rechtsprechung / BVerwG / 5. Senat / 2010

BVerwG Beschluss vom 02.03.2010 – 5 B 59.09

5. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2010:020310B5B59.09.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. März 2010 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Hund, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Brunn und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Stengelhofen beschlossen:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 27. August 2009 wird - aus den Gründen des Beschlusses vom 3. Dezember 2009 - BVerwG 5 PKH 17.09 - verworfen. Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird - entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Feststellungen - auf 5 000 € festgesetzt.