Rechtsprechung / BVerwG / 9. Senat / 2008

BVerwG Beschluss vom 07.10.2008 – 9 PKH 6.08

9. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2008:071008B9PKH6.08.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Oktober 2008 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte, Domgörgen und Dr. Christ beschlossen:

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe§

1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.