Rechtsprechung / BVerwG / 2008
BVerwG Beschluss vom 01.07.2008 – 1 DB 1.08
ECLI:DE:BVerwG:2008:010708B1DB1.08.0
Volltext
In dem Verfahren hat der Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Juli 2008 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Müller und Dr. Heitz sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen beschlossen:
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem früheren Beamten auferlegt.
Gründe§
1 Der frühere Beamte hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ... vom 19. März 2008 rechtswirksam Beschwerde eingelegt. Mit Schriftsatz vom 27. Juni 2008 hat er seine Beschwerde zurückgenommen.
2 Als gesetzliche Folge der Zurücknahme des Rechtsmittels sind gemäß § 85 Abs. 3 und Abs. 6 Satz 1 BDG i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem früheren Beamten aufzuerlegen.