Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 19.03.2007 – 4 A 6.05

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:190307B4A6.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Das Verfahren der Kläger zu 16, 17, 18 und 21 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 4.07 fortgeführt. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsätzen vom 13. März 2007 und 15. März 2007 zurückgenommen, die Abtrennung des Verfahrens ist deshalb geboten.