Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007

BVerwG Beschluss vom 19.02.2007 – 4 A 6.05

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:190207B4A6.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:

Das Verfahren der Kläger zu 11 und zu 12 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 2.07 fortgeführt. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe§

1 Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 11 und zu 12 die Klage zurückgenommen haben.