Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2007
BVerwG Beschluss vom 01.02.2007 – 4 B 24.06
4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2007:010207B4B24.06.0
Volltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Gatz beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 2 und zu 5 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 4.07 fortgeführt. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe§
1 Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 2 und zu 5 die Klage zurückgenommen haben.