Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 18.04.2006 – 3 PKH 10.06

3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:180406B3PKH10.06.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. April 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Liebler beschlossen:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Gründe§

1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss erfolglos bleiben, weil das Bundesverwaltungsgericht für die in Aussicht genommene Klage unzuständig ist. Hierauf ist der Antragsteller bereits mehrfach hingewiesen worden.