Rechtsprechung / BVerwG / 3. Senat / 2006
BVerwG Beschluss vom 18.04.2006 – 3 PKH 10.06
3. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:180406B3PKH10.06.0
Volltext
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. April 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Liebler beschlossen:
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Gründe§
1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss erfolglos bleiben, weil das Bundesverwaltungsgericht für die in Aussicht genommene Klage unzuständig ist. Hierauf ist der Antragsteller bereits mehrfach hingewiesen worden.