Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2006

BVerwG Beschluss vom 09.02.2006 – 7 B 106.05

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2006:090206B7B106.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K r a u ß und N e u m a n n beschlossen:

Die Beschwerde der Klägerin zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. September 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin zu 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 500 000 € festgesetzt.

Gründe§

I

II