Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2005

BVerwG Beschluss vom 21.11.2005 – 7 B 26.05

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:211105B7B26.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. November 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K r a u ß und N e u m a n n beschlossen:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.

Gründe§

I

II