Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2005
BVerwG Urteil vom 17.10.2005 – 7 C 8.05
7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:171005U7C8.05.0
Volltext
Leitsatz
Der Erbe eines vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorbenen Geschädigten kann vermögensrechtliche Ansprüche auch dann selbstständig geltend machen, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
Der Erbe eines vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorbenen Geschädigten kann vermögensrechtliche Ansprüche auch dann selbstständig geltend machen, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K l e y , H e r b e r t , K r a u ß und N e u m a n n ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 27. Januar 2005 wird aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Gründe§
I
II