Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2005

BVerwG Beschluss vom 13.10.2005 – 7 B 58.05

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:131005B7B58.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K l e y und K r a u ß beschlossen:

Die Beschwerde wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 500 000 € festgesetzt.

Gründe§

I