Rechtsprechung / BVerwG / 4. Senat / 2005

BVerwG Beschluss vom 18.08.2005 – 4 B 18.05

4. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2005:180805B4B18.05.0

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In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. August 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. P a e t o w , den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. R o j a h n und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. P h i l i p p beschlossen:

Die Beschwerde der Klägerin zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin zu 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 51 129,19 € festgesetzt.

Gründe§

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