Rechtsprechung / BVerwG / 7. Senat / 2004

BVerwG Beschluss vom 18.10.2004 – 7 KSt 7.04

7. Senat · ECLI:DE:BVerwG:2004:181004B7KSt7.04.0

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In den Verwaltungsstreitsachen hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht S a i l e r und die Richter am Bundesverwaltungsgericht K l e y und K r a u ß beschlossen:

Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung vom 14. April 2004 wird zurückgewiesen.

Gründe§

Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenforderung in Höhe von 669,79 € kann keinen Erfolg haben. Zur Begründung verweist der Senat auf das an den Kläger gerichtete Belehrungsschreiben vom 16. Juli 2004, dessen Inhalt er sich zu Eigen macht.