Rechtsprechung / BFH, 02.03.1990 – III R 70/87

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 02.03.1990 – III R 70/87

  1. BFH, 12.09.1991 – III R 233/90 Urteil

    Leitsatz Ein Wirtschaftsgut kann einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen sein, wenn es dem anderen aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags" überlassen wird.

  2. BFH, 12.05.1993 – XI R 1/93 Urteil

    Leitsatz Vorsteuer-Ansprüche können bereits zu einem Zeitpunkt aktiviert werden, in dem noch keine berichtigten Rechnungen vorliegen. EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; UStG § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4. Vorinstanz…

  3. BFH, 28.03.2000 – VIII R 77/96 Urteil

    Leitsatz 1. Der Verkäufer darf wegen seiner Verpflichtung zur Rückerstattung des Kaufpreises keine Rückstellung bilden, wenn er am Bilanzstichtag mit einer Wandlung des Kaufvertrages nicht rechnen muss. Das gilt auch dann, wenn d…

  4. BFH, 25.10.1994 – VIII R 65/91 Urteil

    Leitsatz Entrichtet der aufgrund von Ausbeutevorratsverträgen zum Abbau von Mineralien berechtigte Unternehmer das Entgelt für das Aneignungsrecht im voraus, ist die Zahlung auch dann gewinneutral zu behandeln, wenn der Vorratsze…

  5. BFH, 18.05.2006 – III R 25/05 Urteil

    Leitsatz 1. Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und …

  6. BFH, 23.11.1995 – IV R 75/94 Urteil

    Leitsatz Werden ausscheidende Gesellschafter einer Personengesellschaft in der Weise abgefunden, daß ihnen eine noch nicht realisierte Forderung aus einem Grundstücksverkauf (teilweise) abgetreten wird, so entspricht die steuerli…

  7. FG Hessen, 31.08.2012 – 4 K 1637/09 Urteil
  8. FG Düsseldorf, 12.04.2011 – 13 K 3413/07 F Urteil
  9. FG Köln, 18.11.2003 – 1 K 4035/00 Urteil
  10. BFH, 27.01.2026 – IX R 33/22 Urteil

    Leitsatz Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist.

  11. FG Baden-Württemberg, 03.12.2007 – 6 K 136/07 Urteil