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Rechtsprechung / BayObLG / 2024

BayObLG Beschluss vom 21.02.2024 – Verg 5/23 e

VergaberechtBayernVergaberecht BayernVolltext

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Tenor§

1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin.

2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu … € festgesetzt.

BayObLG

Beschluss · 21.02.2024

Verg 5/23 e

Datenquelle

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Open Database License (ODbL) v1.0.

Zitieren

recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bayoblg/2024-02-21/verg-5-23-e

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bayoblg/2024-02-21/verg-5-23-e, abgerufen am 09.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Open Legal Data

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