Rechtsprechung / BayObLG / 2024
BayObLG Beschluss vom 21.02.2024 – Verg 5/23 e
Tenor§
1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin.
2. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu … € festgesetzt.