Rechtsprechung / ArbG Kassel

ArbG Kassel 2004

Arbeitsgericht Kassel · 1 Entscheidungen im Jahr 2004

  1. ArbG Kassel, 31.08.2004 – 6 Ca 249/04 Urteil

    Leitsatz Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, hinsichtlich einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindungszahlung die Zwangsvollstreckung in voller Höhe des titulierten Bruttobetrages zu betreiben.