ArbG Kassel 2004
Arbeitsgericht Kassel · 1 Entscheidungen im Jahr 2004
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ArbG Kassel, 31.08.2004 – 6 Ca 249/04
Urteil
Leitsatz Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, hinsichtlich einer in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarten Abfindungszahlung die Zwangsvollstreckung in voller Höhe des titulierten Bruttobetrages zu betreiben.