AG Darmstadt 1999
Amtsgericht Darmstadt · 1 Entscheidungen im Jahr 1999
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AG Darmstadt, 22.03.1999 – 305 C 3327/98
Urteil
Leitsatz Auf einem allgemein zugänglichen Kaufhausparkplatz finden die Vorschriften der StVO Anwendung. Für den Ausfall eines 16 Jahre alten Fahrzeugs kann keine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.