Rechtsprechung / AG Coburg / 2021

AG Coburg Zweites Versäumnisurteil vom 13.01.2021 – 17 C 2950/20

ZivilrechtBayernVolltext

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Tenor 1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 29.10.2020 wird verworfen.

2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.