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HeNatG

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze

§ 9 Biodiversitätsstrategie

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025

Die Landesregierung fasst ihre Ziele und Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, zum dauerhaften Schutz naturnaher und natürlicher Lebensräume und zur Förderung einer nachhaltigen umweltschonenden Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen in einer Biodiversitätsstrategie zusammen.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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