Gesetze / Landesrecht Hessen / HeNatG
HeNatGSECHSTER TEIL
Organisation des Naturschutzes
§ 54 Stiftungen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025
Weitere Einrichtungen für den Naturschutz in Hessen sind die Stiftung Hessischer Naturschutz und die Stiftung Natura 2000.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.