Gesetze / Landesrecht Hessen / HeNatG
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Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Kompensation
§ 18 Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Hessen ist verboten.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.