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HeNatG

ZWEITER TEIL
Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Kompensation

§ 18 Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Hessen ist verboten.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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