Gesetze / Landesrecht Hessen / HFischG
HFischGZEHNTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Aufhebung bestehender Vorschriften
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 36 · Stand: 23.12.2025
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Das Hessische Fischereigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2010 (GVBl. 2011 I, S. 362)³), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 931, 990), wird aufgehoben.
³) Hebt auf FFN 87-26
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.