Gesetze / Landesrecht Hessen / HUIG
HUIGVierter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 23 · Stand: 19.09.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.