Gesetze / Landesrecht Hessen / HUIG

HUIG

Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2006 Nr. 23 · Stand: 19.09.2019

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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