Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-318

§ 2¹)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2025 Nr. 12 · Stand: 01.04.2026

Die Verordnung über die Ämter für Ausbildungsförderung im Hochschulbereich vom 25. Juni 1979 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. August 2001 (GVBl. I S. 360), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 70-93

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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