Gesetze / Landesrecht Hessen / StakV
StakVTEIL 3
FACHLICH-INHALTLICHE KRITERIEN FÜR STUDIENGÄNGE UND QUALIFIKATIONSMANAGEMENTSYSTEME
§ 15 Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 15 · Stand: 01.08.2025
Die Hochschule verfügt über Konzepte zur Berücksichtigung von Diversität, zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen, die auf der Ebene des Studiengangs umgesetzt werden.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.