Gesetze / Landesrecht Hessen / 64-11
§ 2
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 10 · Stand: 25.05.2018
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.