Gesetze / Landesrecht Hessen / 64-11
§ 1
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2009 Nr. 10 · Stand: 25.05.2018
Die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. EU Nr. L 252 S. 118) für den Bereich der Landeswasserstraßen erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.