Gesetze / Landesrecht Hessen / 64-10
§ 1
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 25 · Stand: 10.10.2012
Die zur Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EU Nr. L 255 S. 152, Nr. L 344 S. 52), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 219/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 (ABl. EU Nr. L 87 S. 109), für den Bereich der Häfen des Landes erforderlichen Rechtsverordnungen erlässt die für Binnenschifffahrt zuständige Ministerin oder der hierfür zuständige Minister.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.