⁷) Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 255 S. 152).
Gesetze / Landesrecht Hessen / 64-10
Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen über Binnenschifffahrtsinformationsdienste
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 25, vom 19.11.2007, verkündet am 28.11.2007 · Stand: 10.10.2012 · letzte Änderung: Gesetz vom 27.09.2012
Inhaltsübersicht
Fundstellen
-
19.11.2007 Verkündung
Gesetz zur Anpassung des Hessischen Wassergesetzes an bundesrechtliche Vorgaben zum Hochwasserschutz und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften
GVBl. 2007 Nr. 25, S. 797 (Artikel 5)
verkündet am: 28.11.2007
-
27.09.2012 Änderung
Siebtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 19, S. 295 (Artikel 21)
in Kraft: 10.10.2012
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.