Gesetze / Landesrecht Hessen / HafenGefabwVO
HafenGefabwVOAmtliche Inhaltsübersicht
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 25 · Stand: 11.12.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen und Binnenwasserstraßen
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich § 1
Anwendung anderer Vorschriften § 2
Zuständigkeiten, Hafenbehörde § 3
§ 3a Zuständigkeiten im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2
Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben § 4
Grundregeln für das Verhalten im Hafen § 5
Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag § 6
Verkehrsstörende Einrichtungen § 7
Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung § 8
Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen § 9
Anderweitige Benutzung der Hafengewässer § 10
Meldung besonderer Vorfälle § 11
Reinhaltung des Hafens und der Binnenwasserstraßen § 12
Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände § 13
Zweiter Abschnitt
Meldepflichten, Erlaubnisse
Erlaubnis zum Einlaufen § 14
An- und Abmeldung § 15
Besondere Meldepflichten bei Gefahrgutbeförderungen § 16
Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung § 17
Dritter Abschnitt
Verkehr und Aufenthalt
Schlepp- und Schubverkehr § 18
Zuweisung der Liegeplätze § 19
Festmachen und Ankern § 20
Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge § 21
Landgänge § 22
Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen § 23
Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord § 24
Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land § 25
Versorgung mit Treibstoffen § 26
Vierter Abschnitt
Umschlag
Benutzung von Hafenanlagen § 27
Beseitigung störender Gegenstände § 28
Lagern und Abstellen von Gütern § 29
Zweiter Teil
Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Vorkehrungen für Gefahrenfälle § 30
Fluchtwege und Evakuierungsmittel § 31
Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen § 32
Zweiter Abschnitt
Aufenthalt
Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern § 33
Festmachen von Fahrzeugen § 34
Dritter Abschnitt
Umschlag
Laden und Löschen § 35
Aufenthalt an Bord § 36
Aufsicht § 37
Wache und Alarm § 38
Umschlagleitungen § 39
Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger gefährlicher Stoffe § 40
Verhalten nach dem Umschlag § 41
Dritter Teil
Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen § 42
Pflichten § 43
Vierter Teil
Ausnahmen, Aushang, Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
Ausnahmen § 44
Aushang § 45
Ordnungswidrigkeiten § 46
Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 47
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.