Gesetze / Landesrecht Hessen / HafenGefabwVO

HafenGefabwVO

Amtliche Inhaltsübersicht

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 25 · Stand: 11.12.2021

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Inhaltsübersicht

Erster Teil

Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen und Binnenwasserstraßen

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

Geltungsbereich § 1

Anwendung anderer Vorschriften § 2

Zuständigkeiten, Hafenbehörde § 3

§ 3a Zuständigkeiten im Geltungsbereich des § 1 Abs. 2

Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben § 4

Grundregeln für das Verhalten im Hafen § 5

Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag § 6

Verkehrsstörende Einrichtungen § 7

Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung § 8

Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen § 9

Anderweitige Benutzung der Hafengewässer § 10

Meldung besonderer Vorfälle § 11

Reinhaltung des Hafens und der Binnenwasserstraßen § 12

Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände § 13

Zweiter Abschnitt

Meldepflichten, Erlaubnisse

Erlaubnis zum Einlaufen § 14

An- und Abmeldung § 15

Besondere Meldepflichten bei Gefahrgutbeförderungen § 16

Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung § 17

Dritter Abschnitt

Verkehr und Aufenthalt

Schlepp- und Schubverkehr § 18

Zuweisung der Liegeplätze § 19

Festmachen und Ankern § 20

Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge § 21

Landgänge § 22

Gebrauch der Propulsionsorgane bei festgemachten Fahrzeugen § 23

Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Bord § 24

Sicherheitsvorschriften gegen Brandgefahr an Land § 25

Versorgung mit Treibstoffen § 26

Vierter Abschnitt

Umschlag

Benutzung von Hafenanlagen § 27

Beseitigung störender Gegenstände § 28

Lagern und Abstellen von Gütern § 29

Zweiter Teil

Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

Vorkehrungen für Gefahrenfälle § 30

Fluchtwege und Evakuierungsmittel § 31

Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen § 32

Zweiter Abschnitt

Aufenthalt

Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern § 33

Festmachen von Fahrzeugen § 34

Dritter Abschnitt

Umschlag

Laden und Löschen § 35

Aufenthalt an Bord § 36

Aufsicht § 37

Wache und Alarm § 38

Umschlagleitungen § 39

Schutzmaßnahmen beim Umschlag entzündbarer flüssiger gefährlicher Stoffe § 40

Verhalten nach dem Umschlag § 41

Dritter Teil

Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen § 42

Pflichten § 43

Vierter Teil

Ausnahmen, Aushang, Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

Ausnahmen § 44

Aushang § 45

Ordnungswidrigkeiten § 46

Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 47

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 1