Gesetze / Landesrecht Hessen / HafenGefabwVO

HafenGefabwVO

Vierter Teil
Ausnahmen, Aushang, Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften

§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 25 · Stand: 11.12.2021

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

←§ 46