Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-44
§ 4
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 31 · Stand: 12.05.2023
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.